Elterninfos

Unterrichts – und Pausenzeiten

Ab 7.45 Uhr dürfen die SchülerInnen im Rahmen des "Offenen Schulanfangs" in ihre Klassen gehen.

1. Stunde: 07.55 - 08.40 Uhr 1. Pause: 5 Min.
2. Stunde: 08.45 - 09.30 Uhr 2. Pause: 25 Min. (davon 10 Min. Frühstückspause)
3. Stunde: 09.55 - 10.40 Uhr 3. Pause: 5 Min.
4. Stunde: 10.45 - 11.30 Uhr 4. Pause: 10 Min.
5. Stunde: 11.40 - 12.25 Uhr 5. Pause: 5 Min.
6. Stunde: 12.30 - 13.15 Uhr

In Kallenhardt verschieben sich die Zeiten um 5 Min., Schulbeginn 8.00 Uhr.


Elternsprechtage

Die Sprechtage werden in der Nikolausschule und in der Grundschule Kallenhardt durchgeführt.
Individuelle Beratungsgespräche sind bei Bedarf mit dem einzelnen Lehrer zu vereinbaren (Elternsprechstunde).

Krankmeldung
Ist ein/e Schüler/in durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen den Grund für das Schulversäumnis mit.
Auch die Kinder der Grundschule Kallenhardt bitte in Rüthen im Sekretariat krank melden!
Beurlaubungen bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres spricht der Klassenlehrer aus; Beurlaubungen über zwei Tage hinaus müssen bei der Schulleiterin beantragt werden.
Vor und im Anschluss an Ferien kann ein Schüler nicht beurlaubt werden.

Schulweg
Bei schwerwiegenden Verkehrsbeeinträchtigungen infolge extremer Witterungsverhältnisse entscheiden die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung, ob ihr Kind den Schulweg antreten kann oder nicht.

Die Bushaltestelle für die FahrschülerInnen der Nikolausschule ist am Romberg. Die Rückfahrten erfolgen nach jeweiligem Unterrichtsschluss. Bei Umzug bzw. Abmeldung von der Schule müssen die restlichen Wertmarken und die Kundenkarte sowie die Schulbücher im Sekretariat der Schule abgegeben werden, da ansonsten die Eltern die Kosten tragen müssen. Bei Verlust der Fahrkarten bitte umgehend Kontakt mit dem Sekretariat unserer Schule aufnehmen.

Vertretungsunterricht
Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird im Rahmen der Möglichkeiten Vertretungsunterricht eingerichtet. Eventuelle Stundenplanänderungen werden den Kindern so früh wie möglich bekannt gegeben.

Aufsicht
Während des Unterrichts, der Pausen sowie sonstiger Schulveranstaltungen übernimmt die Schule die Aufsicht über die SchülerInnen.
Die SchülerInnen sind während schulischer Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Bei Unfällen auf dem direkten Weg zu einer Schulveranstaltung wird ebenfalls Versicherungsschutz gewährt. Alle Unfälle, auch die, die sich auf dem direkten Schulweg ereignen, sind dem/r Klassenlehrer/in anzuzeigen.

Lernmittel
Die SchülerInnen erhalten Lernmittel nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes. Die SchülerInnen sind immer wieder durch Eltern und Lehrer anzuhalten, Lernmittel, schulische Anlagen und Gegenstände pfleglich zu behandeln.
Schulbücher sind mit einem Umschlag zu versehen.

Elterninformation zum Thema „Sicherheit im Schulsport“

Aus Sicherheitsgründen gelten folgende Regeln für alle Kinder unserer Schule bei der Teilnahme am Sportunterricht:

  • Die SchülerInnen mit mittellangen bis langen Haaren müssen die Haare unbedingt während des Sportunterrichts zusammenbinden (z.B. Haargummi).
  • Die SchülerInnen mit Ohrringen müssen diese vor dem Sportunterricht entfernen bzw. bei Gesundheitsohrringen die Stecker mit Pflaster abkleben. Dies sollte bereits vor der Sportstunde von den Kindern oder den Eltern vorgenommen werden.
  • Die SchülerInnen entfernen zu Beginn der Sportstunde jeglichen Schmuck (Ketten, Armbänder, Uhren)
  • Alle SchülerInnen tragen zum Sportunterricht entsprechende Sportbekleidung, d.h. saubere Hallenschuhe (keine Gymnastikschuhe oder Straßenschuhe), entsprechende Hosen und Oberteile (keine „Schlabberpullover“) Bitte kontrollieren sie regelmäßig die Sportschuhe, ob die Schuhe der Schuhgröße Ihres Kindes entsprechen. Auch müssen die Kinder darauf achten, die Sportkleidung in regelmäßigen Abständen zur Reinigung mit nach Hause zu nehmen.

Kinder, die sich nicht an diese Regeln halten, werden vom Sportunterricht ausgeschlossen!

Eine schriftliche Entschuldigung muss das Kind unbedingt vorlegen, wenn es aus gesundheitlichen Gründen wohl am normalen Unterricht, aber nicht am Sport- bzw. Schwimmunterricht teilnehmen kann. Sollte solch eine Sportstunde als Randstunde liegen, können die Kinder abgeholt werden. Bitte informieren Sie aber unbedingt die Klassen- bzw. die Sportlehrerin darüber.

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